Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Strafverteidiger Berlin

Wann gibt es eine Strafe für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte?

Für einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte werden Sie dann bestraft, wenn Sie einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leisten oder ihn dabei tätlich angreifen.

 

Wie hoch ist die Strafe bei einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte?

Bei einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gibt es das Strafmaß zwischen Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe.

 

In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

 

Wann liegt ein besonders schwerer Fall vor?

  • Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, oder
  • der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

Was passiert, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig gewesen ist?

Wenn die Diensthandlung des Polizisten nicht rechtmäßig war, dann ist auch der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht strafbar.

Das ist selbst dann der Fall, wenn Sie annehmen, dass die Diensthandlung der Polizei rechtmäßig gewesen ist!

 

Woher kann ich wissen, ob die Diensthandlung rechtmäßig war?

Als Anwalt für Strafrecht kann Herr Wenzel nach Ihrer Sachverhaltsschilderung beurteilen, ob sich die Beamten im Rahmen ihrer Gesetze gehalten haben. Sollten die Polizisten dies nicht getan haben, ist das der entscheidene Anknüpfungspunkt bei der Frage eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens.

 

Gibt es eine Bestrafung bei irriger Annahme der Rechtswidrigkeit der Diensthandlung?

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Tat angenommen haben, dass die Diensthandlung der Polizei nicht rechtmäßig gewesen ist, und konnten Sie diesen Irrtum vermeiden, so ist es Möglich, durch konsequente und gute Verteidigung, dass das Gericht die Strafe mildert oder eventuel ganz von Strafe absieht.

 

Wenn Sie den Irrtum nicht vermeiden konnten, so werden Sie nicht gemäß des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte bestraft, wenn Ihnen nicht zuzumuten war, dass Sie sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung wehren.

 

Sollte es Ihnen zugemutet werden können, so kann das Gericht dennoch die Strafe nach seinem Ermessen mildern oder ganz von Strafe absehen.

 

Wie kann Ihnen Rechtsanwalt Wenzel - Strafverteidiger Berlin - helfen?

Herr Wenzel wird sich umfassende Akteneinsicht holen und dann mit Ihnen die sinnvollste Strategie herausarbeiten und Fehler der Polizei herauskristallisieren.

Nicht selten ist die Diensthandlung nicht rechtmäßig gewesen, so dass ein Freispruch in Betracht kommt.

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