Kinderpornographie

Verfahren, die die Verbreitung und den Besitz kinderpornographischer Schriften zum Inhalt haben, müssen besonders sensibel behandelt werden und äußerste Diskretion muss gewahrt werden.

Als Strafverteidiger muss man Gespühr und Geschick haben, wie man so ein Verfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Gericht führt.

 

Strafverteidiger Berlin - Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel - hat in diesem Themengebiet besonders viele Erfahrungen in etlichen Verfahren sammeln können und kennt die Gepflogenheiten des Gerichts. Er wird versuchen einen guten Deal mit der Staatsanwaltschaft für Sie zu erwirken. Dennoch muss immer gesagt werden:

Die Verbreitung von kinderpornographischen Schriften ist kein Kavaliersdelikt!

 

Kinderpornographische Schriften sind solche, die den Mißbrauch von Kindern darstellen, wobei unter Vierzehnjährige zu Kindern gezählt werden.


Achtung!

Der Gesetzgeber hat den Bereich Kinderponographie umfassend geregelt. Kurz gesagt, alles, was mit Kinderpornographie in Zusammenhang steht, ist strafbar!

Herstellung, Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Schriften haben einen Strafrahmen zwischen 3 Monaten bist 10 Jahren!

 

Es ist daher ratsam sich sofort, wenn der Tatvorwurf der Verbreitung kinderpornographischer Schriften im Raum steht, an einen Anwalt für Strafrecht zu wenden.

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